KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten)
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wurde am 20. Februar 1975 durch Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder errichtet.
Die KEF stellt den Finanzbedarf von ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE fest. Hierzu legen die Rundfunkanstalten der Kommission mittelfristige Finanzbedarfsplanungen für eine vierjährige Periode vor. Die Kommission überprüft sie anhand der Maßstäbe von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Darüber hinaus orientiert sie sich hierbei an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der öffentlichen Haushalte.
Auf der Basis des ermittelten Bedarfs empfiehlt die Kommission den Ländern gegebenenfalls Änderungen des Rundfunkbeitrags, und zwar in Bezug auf die Höhe und den Anpassungstermin.
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